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Produktinfo

Vermögensschaden-Haftpflicht -

damit Sie sich auf Ihre Tätigkeit konzentrieren können

  • Erfahrene Juristen prüfen, ob und in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht Ihrerseits überhaupt besteht
  • Zahlt für Sie die zu leistende Entschädigung
  • Bietet eine speziell auf Ihren Beruf zugeschnittene Absicherung
  • Wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab
  • Übernimmt die Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung

damit Ihr Fehler nicht Ihr Schaden wird

So vielfältig wie Ihr Berufsfeld können auch versehentliche Fehler sein und die Höhe der verursachten Schäden kann so stark variieren wie deren Ursachen. In vielen Berufszweigen entstehen dann vor allem Schäden am Vermögen eines Dritten. Die Vermögensschaden-Haftpflicht sichert aus diesem Grunde speziell und ausschließlich Schadenersatzansprüche ab, die durch berufliches Versehen am Vermögen eines Mandanten oder Kunden entstanden sind.

Für eine größtmögliche Absicherung sind die Leistungen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung genau an die jeweiligen Risiken der verschiedenen Berufsgruppen angepasst.

Berufsgruppen und Tätigkeitsfelder

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zum Beispiel für folgende Berufsgruppen:

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Notare
  • Versicherungsvermittler
  • Inkassobüros
  • Rentenberater
  • Zwangersverwalter
  • Wirtschaftsprüfer

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung benötigen vor allem Personen, die beruflich

  • Auskunft erteilen oder Rat gewähren (zum Beispiel: Unternehmensberater, EDV-Dienstleister, Verbände)
  • fremdes Vermögen verwalten (zum Beispiel: Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Betreuer, Immobilienverwalter)
  • beurkunden (zum Beispiel: Standesbeamter)
  • Verträge vermitteln (zum Beispiel: Immobilienmakler, Reisebüros)
  • Gutachten erstellen (zum Beispiel: Sachverständige, Energieberater)

Sind Sie Unternehmensleiter, Mitglied eines Organs eines Unternehmens? Wir bieten Ihnen Deckungsschutz für Organe juristischer Personen (Manager-Haftpflicht) und sichern somit das „Top-Management“ von Wirtschaftsunternehmen gegen die Folgen zivilrechtlicher Verantwortlichkeit.